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Schulhauskultur - Kontakte - Schulweg - Absenzen - Versicherungen

Unser Sohn braucht Hilfe bei den Schulaufgaben. Haben Sie Kontakte?
Wenden Sie sich an die Klassen-Lehrperson und besprechen Sie Ihr Anliegen mit ihr. An einigen Schulhaus-Standorten besteht auch ein Schülerclub mit der Möglichkeit einer Aufgabenhilfe.


Wir möchten nicht, dass unsere Tochter mit dem Kickboard zur Schule fährt. Die andern dürfen dies aber. Können Sie es als Behörde verbieten?
Für den Schulweg sind die Eltern verantwortlich.


Unser Sohn ist seit mehr als einem halben Jahr in der neuen Klasse. Bisher gab es noch keinen Elternabend. Ist das normal?
Elternabende werden durch die Klassen-Lehrperson organisiert. Wenden Sie sich direkt an diese.


Ein Mitschüler unseres Sohnes droht den anderen mit seinem Schlagring. Kann man da einschreiten?
Kontaktieren Sie in solchen Fällen umgehend die Klassen-Lehrperson oder Schulleitung.


Von einer Nachbarsgemeinde haben wir gehört, dass dort ein Elternrat besteht. Existiert so etwas auch in Meilen?
In jeder Schuleinheit besteht ein Elternforum. Informationen finden Sie hier.


Wann dürfen wir als Eltern Schulbesuche machen?
Nehmen Sie mit der Klassen-Lehrperson Kontakt auf und besprechen Sie ihr Anliegen mit ihr.


Wir verreisen in die Ferien und haben zu den normalen Ferienzeiten keinen Flug mehr bekommen. Können wir unser Kinder zwei Tage vorher aus der Schule nehmen?
In solchen Fällen können die Jokertage eingesetzt werden. Wenden Sie sich an die Klassen-Lehrperson. Diese Jokertage müssen unbedingt eine Woche vorher der Klassen-Lehrperson angekündigt werden.


Unser Kind ist auf der Schulreise verunfallt. Welche Versicherung zahlt?
Die Unfallversicherung ihres Kindes (in Krankenversicherung eingeschlossen). Ein allfälliger Selbstbehalt wird Ihnen von der Schule vergütet.


Früher konnte man sich als Eltern im Falle von Unstimmigkeiten oder Konflikten bei der Schulpflege beschweren. In Meilen gibt es ja Schulleitungen. Dürfen wir nun nicht mehr an die Schulpflege gelangen?
In erster Linie sind Klassen-Lehrperson und/oder Schulleitung zuständig. Für Fragen, die nicht zufriedenstellend beantwortet werden, steht selbstverständlich die Schulpflege zur Verfügung.



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Hinweis:
Falls die gesuchte Antwort nicht zu finden ist, wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat.